Home » DE » CoF » 01.02.2020 – Zweite Mitgliederversammlung der Confederation of Football e.V.
Agenda
  1. Begrüßung
  2. Veröffentlichung Mitgliederbefragung zu den Vorstandsmitgliedern
  3. Vorstellung der Rechenschaftsberichte durch den Vorstand
  4. Vorstellung des Rechenschaftsberichtes durch den Kontrollausschuss
  5. Entlastung des Vorstands
  6. Änderungsanträge zu Satzungen und Ordnungen
  7. Ausblick 2020
  8. Themen der Mitglieder
  9. Verabschiedung
Begrüßung

René Jacobi begrüßt aller Teilnehmer der ersten CoF Mitgliederversammlung am 01.02.2020. Der offizielle Beginn war auf 19 Uhr festgelegt. Einige Teilnehmer sind direkt vor Ort in der Geschäftstelle der Confederation of Football e.V., andere haben sich per Telefon oder Video Conferencing Plattform zugeschaltet.

Gemäß der Satzung der CoF wird die Mitgliederversammlung durch ein Mitglied des Vorstands geleitet. In diesem Jahr agiert daher René Jacobi, Präsident der CoF, als Versammlungsleiter der Mitgliederversammlung.

Die Mitglieder entscheiden, das die Agenda wie vorgestellt verabschiedet wird.

Die Mitglieder entscheiden, dass die Mitgliederversammlung satzungsgemäß einberufen worden ist. Gemäß Satzung der CoF  ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung stets beschlussfähig.  

Die Mitglieder entscheiden sich zur Durchführung der Mitgliederversammlung als öffentliche Veranstaltung.

Veröffentlichung Mitgliederbefragung zu den Vorstandsmitgliedern
Was kann René Jacobi aus ihrer Sicht verbessern?
  • Weiter so!
  • Rechtzeitige Kommunikation
  • Bisher zufrieden..
  • Nichts
  • mehr Lächeln 🙂
Was kann Gregor Kittlaus aus ihrer Sicht verbessern?
  • Bisher zufrieden.
  • Kann es nicht richtig beurteilen, aber scheint nicht schlecht zu sein was er macht
  • Kenne ihn leider nicht und seine Arbeit auch nicht, daher kann ich kein urteil erlauben

Beide Vorstandsmitglieder erhalten auch im zweiten Jahr hohe Zufriedenheitswerte. Beide bleiben daher im Amt.

René Jacobi geht noch einmal auf die Wichtigkeit dieser Befragung ein. Erhält ein Vorstandsmitglied weniger als 51% Zufriedenheit ist er automatisch abgewählt. Dies soll verhindern, dass Vorstandsmitglieder sich auf ihren Posten ausruhen und dadurch die Entwicklung der CoF sowie der Fokus auf die Interessen der Mitglieder nicht gewährleistet ist.

Vorstellung der Rechenschaftsberichte durch den Vorstand

Rechenschaftsbericht des Vorstands

2019 – eine gute Entwicklung.
Das Jahr 2019 war aus Sicht der Confederation of Football e.V. und seiner Mitglieder ein Erfolgreicheres als 2018. Die Mitgliederzahlen konnten erneut verdoppelt werden. Besonders positiv zu erwähnen ist allerdings die Mitgliedschaft weiterer Vereinsvertreter, welche sich aus Trainern, Vorsitzenden und Abteilungsleitern zusammen setzen. Nur durch diese gute Mischung schaffen wir es, unsere Debatten, Abläufe und Prozesse genau so zu entwickeln, dass diese für alle Beteiligten in der Zukunft so effektiv und passgenau wie möglich sind.

Besonders gefreut hat es uns, dass nun die ersten Menschen von sich aus auf uns zukommen und Mitglied werden möchten. Dies darf allerdings für keinen von uns bedeuten, dass wir uns zurück lehnen und aufhören weiterhin selbst an der Bekanntheit der CoF zu arbeiten. Wenn wir nicht selbst über uns und unsere Ziele sprechen, werden es mittelfristig auch andere Menschen nicht machen.

Weitere Mitglieder und Mitgliedsvereine stehen in den Startlöchern und werden im Jahr 2020 Mitglied der CoF werden, sodass sich der positive Trend auch in diesem Jahr fortsetzen wird.

Auch der Ausbau unseres Netzwerkes zur Beschaffung von Waren und Dienstleistungen, für Veranstaltungen und für die notwendige Unterstützung bei unseren Aktivitäten hat sich sehr positiv entwickelt. So können wir im nächsten Jahr bereits 2 Schiedsrichter Trainingslager am Gardasee und in Pilsen durchführen. Die professionelle Arbeit der CoF wird dabei von unseren Partnern immer wieder als absolutes Plus für unsere noch junge Organisation angesehen. Daran sollten wir festhalten und auch im neuen Jahr unsere Ansprüche an unsere eigene Arbeit und unser Auftreten nicht zurück schrauben.

Mit der Teilnahme am ConIFA European Football-Cup, dem Human-Rights Cup in Südafrika und den durchgeführten internationalen Spielen in Leipzig konnten wir auch unser internationales Netzwerk, welches insbesondere unseren Schiedsrichtern und den Mannschaften zugute kommt, weiter ausbauen.

Einen Wunsch, der in diesem Jahr immer wieder an uns herangetragen worden ist, setzen wir ab 2020 auch deutlich sichtbarer um. Spieler, Trainer, Vereine und Teams möchten, dass wir mehr machen. Daher mehr Veranstaltungen und mehr Services aktiv zur Verfügung stellen. Die Planung geht dabei weit über ein Turnier im Jahr hinaus. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich mehrere Turniere in der Planungsphase für das Jahr 2020.

Auch der erste Service-Katalog für das Jahr 2020 wird im Februar 2020 online verfügbar sein.

Was nicht unerwähnt bleiben soll, ist die harte Arbeit, insbesondere des Legal-Teams, welches im letzten Jahr insgesamt 19 sportgerichtliche Verfahren übernommen hat. Es ist dabei bezeichnend, dass sich die Sportgerichte oftmals in rechtlich kaum haltbare Urteile flüchten oder Urteile gar nichts erst gesprochen werden. Sinnbildlich dafür stehen die immer noch anhängigen Berufungsverfahren in den Fällen der SG Lausen und der SG MoGoNo. Beide Verfahren ziehen sich mittlerweile seit knapp 6 Monaten hin. Auch deshalb sehen wir dem anstehenden Schiedsgerichtsverfahren gegen den Fußballverband Stadt Leipzig e.V., welches aus unserer Sicht schon allein wegen den juristisch vollkommen fragwürdigen Urteilen folgen muss, gelassen entgegen.

Auch die erhöhte mediale Aufmerksamkeit war für die CoF enorm wichtig. Nun gilt es vor allem eine Sache im Jahr 2020 weiter herauszustellen. Leipzig ist nur der Anfang.

In diesem Sinne freuen wir uns auf ein weiteres erfolgreiches Jahr mit Euch und allen neuen Mitgliedern und Vereinen.

Erläuterungen zum Finanzbericht 2019

  • Deutlicher Überschuss 2019 im ideelen Bereich, verursacht im Wesentlichen durch die immer noch hohen Spenden an unsere Organisation.
  • Deutliches Minus im Bereich steuerbegünstigtem Zweck, also vor allem dort, wo die Kosten für Turniere und die Durchführung unserer Veranstaltungen entstehen.
  • Alle Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2019 wurden beglichen. Einige Mitglieder hatten jedoch bereits in 2018 für das Jahr 2019 bezahlt.
  • Die IT Kosten werden ab dem Jahr 2020 spürbar sinken, die dafür notwendigen Umzüge auf neue Server wurden bereits begonnen und in einem Fall sogar bereits abgeschlossen.
  • Die Versicherungsbeiträge wurden in diesem Jahr 2 mal fällig. Einmal für das Jahr 2019 und einmal als Vorauszahlung für das Jahr 2020.

Finanzbericht seit Gründung

2018 2019 Gesamt
Einnahmen 3415,41 € 7725,65 € 11.141,06 €
Ideeler Bereich 1831,87 € 4366,00 € 6197,87 €
Steuerbegünstigter Zweck 1260,00 € 1730,00 € 2990,00 €
Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe 323,54 € 1629,65 € 1953,19 €
Ausgaben 170,00 € 9553,21 € 9723,21 €
Ideeler Bereich 100,00 € 504,00 € 604,00 €
Steuerbegünstigter Zweck 70,00 € 8163,98 € 8233,98 €
Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe 0,00 € 885,23 € 885,23 €
Jahresergebnis 3245,41 € -1827.56 € 1417,85 €
    • Das positive Gesamtergebnis basiert auf den hohen Einnahmen bei kaum vorhandenen Ausgaben im Jahr 2018. Für uns, als eingetragenen Verein ist es allerdings auch nicht schädlich, einzelne Jahre mit negativem Abschluss vorzuweisen.
    • Das negative Ergebnis im Jahr 2019 ist vor allem ein Ergebnis der hohen Einnahmen aus 2018, z.B. den Startgebühren für den Hallen-Cup, deren Ausgaben allerdings erst im darauffolgenden Jahr 2019 entstanden sind.
  • Trotz der vorhandenen Rücklage von knapp 1400 Euro sollte das Gesamtergebnis im Jahr 2020 besser ausfallen, da mehr Turniere und mehr Service-Angebote zur Verfügung stehen werden.
Rechenschaftsbericht des Kontrollausschusses

Rechenschaftsbericht des Kontrollausschusses entfällt, da weiterhin kein Mitglied die Rolle des Kontrollausschusses übernommen hat.

Entlastung des Vorstands

Die Mitglieder entscheiden, dass der Vorstand nach der Vorstellung der Rechenschaftsberichte entlastet wird.

Änderungsanträge zu Satzungen und Ordnungen

Der Versammlungsleiter René Jacobi weist noch einmal explizit daraufhin, dass jedes Mitglied berechtigt ist eine separate Aussprache zu jeder einzelnen Satzungsänderung zu verlangen. Unabhängig davon findet die Abstimmung ohnehin je einzelnem Änderungsantrag statt, dabei geht René Jacobi auch bei jedem einzelnen Änderungsantrag auf die Gründe für die geplante Satzungsänderung ein.

Satzungsänderung 1
Satzung heute

Ganze Satzung in ihrer jetzigen Form

Satzung Neu

Änderung der Satzungsform wie in Anlage 1
Durch die formellen Änderungen wurden auch die grammatikalische Änderung einzelner Worte und das Einfügen von satzbildenden Bestandteilen notwendig. Diese sind in Anlage 2 entsprechend markiert. Eine inhaltliche Änderung ist hiermit nicht verbunden.

Begründung

Die neu erarbeitete Fassung der Satzung umfasst eine strukturierte Gliederung, neue Zwischenüberschriften und die Unterteilung der Regelsammlung in Paragraphen, Absätze, Sätze, Nummern, Buchstaben, usw. Dies dient vor allem dazu, eine gesuchte Regelung schnell aufzufinden und den exakten Fundort bestimmen zu können. Die neu geschaffene Übersichtlichkeit erleichtert die tägliche Arbeit der Einzelmitglieder, Mitgliedsvereine, Organmitglieder und des Sportgerichtes mit der verbandseigenen Satzung erheblich.

Satzungsänderung 2
Satzung heute

§ 2 Vereinsregister. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz „e.V.“.

Satzung Neu

§ 2 Vereinsregister. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Leipzig unter 6591 eingetragen und trägt seitdem den Zusatz „e.V.“.

Begründung

Aktualisierung auf den gegenwärtigen Zustand

Satzungsänderung 3
Satzung heute

§ 7 Gemeinnützigkeit. 1 Die Confederation of Football verfolgt ausschließlich, unmittelbar und selbstlos gemeinnützige Zwecke, welche im Abschnitt „Grundlege Aufgaben“ aufgeführt sind. […]

Satzung Neu

§ 7 Gemeinnützigkeit. Die Confederation of Football verfolgt ausschließlich, unmittelbar und selbstlos die insbesondere in § 10 dieser Satzung aufgeführten gemeinnützigen Zwecke.

Begründung

Anpassung der Normverweisung auf das neue Satzungsformat + Fehlerkorrektur
„insbesondere“: durch das Hinzufügen dieses Wortes wird signalisiert, dass die CoF auch außerhalb der in § 10 aufgeführten Zwecke gemeinnützig tätig werden darf; dies hat zur Folge, dass die CoF auch andere gemeinnützige Zwecke verfolgen darf und nicht ausschließlich an die Zwecke aus § 10 gebunden ist; die Änderung dient folglich dem Zweck des Erhaltes der umfassenden Handlungsfähigkeit der CoF; die Regelung des § 6 der Satzung bleibt hiervon unberührt

Satzungsänderung 4
Satzung heute

§ 10
[…]
21. Beratung, Unterstützung und Mandatsübernahme für Vereine im Rahmen von Sportgerichtsverfahren gegenüber den unter Punkt 3 genannten Organisationen, für die eine Mitgliedschaft der CoF ausgeschlossen ist.
[…]

Satzung Neu

§ 10
[…]
21. Beratung, Unterstützung und Mandatsübernahme für Verfahrensbeteiligte eines Sportgerichtsverfahrens der unter § 12 Abs. 1 dieser Satzung genannten Organisationen, ausgenommen dieser Organisationen selbst.
[…]

Begründung

Anpassung der Normverweisung auf das neue Satzungsformat
„Verfahrensbeteiligte“: schließt alle natürlichen und juristischen Personen ein, welche Teil eines Sportgerichtsverfahrens in den entsprechenden Organisationen sein können
Zweiter Halbsatz entfällt, da Regelung des § 12 Abs. 1 dieser Satzung eindeutig und die dortige Aufzählung abschließend ist
Neuer zweiter Halbsatz verhindert die Verwendung von Mitteln der CoF zur Durchführung von Sportgerichtsverfahren in den Organisationen des § 13 Abs. 1 dieser Satzung (keine Beratung, Unterstützung und Mandatsübernahme für diese Organisationen!)

Satzungsänderung 5
Satzung heute

§ 14 Gleichbehandlungsgrundsatz. (1) Die Confederation of Football behandelt alle Mitglieder, unabhängig ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihres Alters, ihres Glaubens, ihrer Abstammung oder ihrer sexuellen Identität gleich.
[…]

Satzung Neu

§ 14 Gleichbehandlungsgrundsatz. (1) Die Confederation of Football behandelt alle Mitglieder unabhängig ihres Geschlechts, ihrer Abstammung, ihrer Rasse, ihrer Sprache, ihrer Heimat und Herkunft, ihres Glaubens, ihrer religiösen oder politischen Anschauung sowie ihres Alters und ihrer sexuellen Identität gleich.
[…]

Begründung
  • Änderung nimmt Bezug auf Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz
  • Aufzählung des Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz ist in Neufassung wortgleich eingefügt und wird durch die weiteren Kriterien des „Alters“ und der „sexuellen Identität“ ergänzt/erweitert
  • Wortgleiche Übernahme der Aufzählung des Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz signalisiert, dass die CoF auf dem Boden des Grundgesetzes agiert; gleichzeitig legt diese Zitierweise nahe, dass dieseleben Anforderungen auch an eine Mitgliedschaft in der CoF gestellt werden; bei Ausschluss von Mitgliedern aufgrund von Verfehlungen soll problemlos auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz Bezug genommen werden können
Satzungsänderung 6
Satzung heute

§ 17 Vorstand.
[…]
(5) Ein Vorstandsmitglied kann für maximal 2 Amtsperioden gewählt werden.
[…]

Satzung Neu

Regelung ist ersatzlos zu streichen

Begründung
  • Die Regelung des § 17 Abs. 5 dieser Satzung dient dem Zweck, dass Vorstandsmitglieder nicht zu lang auf ihren Positionen verweilen und nach spätestens zwei Amtszeiten den Weg für eine Neubesetzung und somit auch frischen Ideen öffnen.
  • Allerdings wird durch diese Regelung ein möglicherweise sehr großes Problem verkannt: Warum sollte ein Vorstandsmitglied, welches tadellose Arbeit leistet und möglicherweise ein hohes Maß an Fachwissen mitbringt dazu gezwungen sein, nach zwei Jahren sein Amt niederzulegen?! Verdeutlicht wird dieses Problem, wenn zur Neubesetzung der freigewordenen Position kein Bewerber zur Verfügung steht oder lediglich Bewerber, welche fachlich nicht die Kompetenz des ausgeschiedenen Vorstandmitgliedes besitzen.
  • Im Endeffekt bewirkt diese Regelung – sollte sie beständig sein – dass kompetente und von der Mitgliedschaft geschätzte Vorstandmitglieder aus dem Amt ausscheiden müssten, obwohl weder sie selbst noch die Mitglieder der CoF hieran ein Interesse hätten.
  • Sollte ein Vorstandsmitglied tatsächlich zu wenig Einsatz oder Kompetenz an den Tag legen und somit eine unzureichende Arbeitsleistung aufweisen, so würden weiterhin folgende Kontrollmechanismen greifen:
  • 1.Ablauf der Amtsperiode nach 4 Jahren (§ 17 Abs. 4) à keine Neuwahl durch die Mitglieder
  • 2.Anruf des Kontrollausschusses (§ 19 Abs. 1) à etwaige Verfehlungen werden zeitnah vor dem Sportgericht verhandelt
  • 3.Abberufung des Vorstandsmitglieds zur nächsten Mitgliederversammlung (§ 17 Abs. 7 S. 1) à auf Antrag eines Mitglieds
Satzungsänderung 7
Satzung heute

Regelung nicht enthalten

Satzung Neu

§ 19 Kontrollausschuss.
[…]
(7) 1 Der Kontrollausschuss ist grundsätzlich verpflichtet, den Anträgen der Einzelmitglieder in Bezug auf die Kontrolle der Organe Folge zu leisten. 2 Er kann einen Antrag nur zurückweisen, wenn der ihm zugrundeliegende Sachverhalt

  1. in der Vergangenheit bereits umfassend untersucht und diese Untersuchung vollumfänglich ausgewertet wurde,
  2. bereits aufgrund eines anderen Antrages untersucht wird und diese Untersuchung noch nicht abgeschlossen ist.

Ferner darf der Kontrollausschuss solche Anträge zurückweisen, welche wider Treu und Glauben gestellt werden. 4 Die Zurückweisung eines Antrages ist dem Antragsteller entsprechend unter Benennung eines Zurückweisungsgrundes binnen zwei Wochen mitzuteilen. 5 Gegen die Zurückweisung steht dem Antragsteller der Rechtsweg der Sportgerichtsbarkeit offen.

Begründung
  • Bis dato enthält die Satzung keine Regelung darüber, wann der Kontrollausschuss tätig werden muss und wann nicht. Ausweislich des § 19 Abs. 1 dieser Satzung könnte der Eindruck erweckt werden, die Mitglieder des Kontrollausschusses seien nur eigenverantwortlich tätig und müssten nur auf Fragen und Hinweise eingehen, welche für sie selbst von Interesse sind.Eine Verantwortlichkeit auch für die Belange, Fragen und Hinweise der einzelnen Mitglieder sollte jedoch ausdrücklich gegeben sein.
Satzungsänderung 8
Satzung heute

Regelung nicht enthalten

Satzung Neu

§ 24 Beendigung der Organmitgliedschaft. (1) Scheidet das Mitglied eines Organs vor Ablauf seiner Amtsdauer aus seinem Amt aus oder legt es sein Amt nieder oder ist es nicht nur vorübergehend verhindert, so wird durch Mitgliederbeschluss ein Amtsnachfolger für die Dauer bis zur nächsten Mitgliederversammlung bestimmt.
(2) Möchte ein Organmitglied sein Amt vorzeitig niederlegen, so hat es den Präsidenten hierüber unverzüglich nach Bekanntwerden der Umstände zu informieren.

Begründung

Bislang ist der Fall nicht geregelt, dass ein Vorstandsmitglied unvorhergesehen ausfällt.
Abs. 2 soll verhindern, dass Organmitglieder überraschend mit sofortiger Wirkung austreten, obwohl sie die Niederlegung ihres Amtes schon seit längerer Zeit planten. Um Handlungsfähigkeit und Planungssicherheit zu gewährleisten ist es daher notwendig, dass sich Organmitglieder unverzüglich dem Präsidenten mitteilen, sobald sie den tatsächlichen und endgültigen Entschluss gefasst haben, ihr Amt niederzulegen.
Der bisherige § 24 („Ausschluss der Mitgliedschaft in einem Organ; Wegfall der Mitgliedschaft.“) ist bei Annahme dieses Satzungsänderungsantrages als § 24a inhaltlich unverändert fortzuführen.

Satzungsänderung 9
Satzung heute

§ 38 Registriertes Mitglied.
[…]
(2) 1 In diesem Status verfügt das Mitglied über keinerlei Stimmrechte im Rahmen von Mitgliederentscheiden. 2 Die Stimmrechte bei Mitgliederversammlungen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen sind davon ausgenommen.

Satzung Neu

§ 39 Registriertes Mitglied.
[…]
(2) In diesem Status verfügt das Mitglied über keinerlei Stimmrechte im Rahmen von Mitgliederentscheiden, ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen.

Begründung

Ausdehnung des Stimmrechtentzuges auch auf Mitgliederentscheidungen
Es erschließt sich nicht, weshalb ein registriertes Mitglied ohne Entrichtung des Mitgliedsbeitrages in den Genuss eines Stimmrechtes auf Mitgliederversammlungen kommen sollte.
Die Regelung in der bisherigen Form könnte zu erheblichen Problemen führen: Wenn sich Gegner der CoF zusammenschließen und kurz vor der jährlichen Mitgliederversammlung (wenige Minuten reichen hier bereits aus) jeweils Anträge auf Mitgliedschaft in der CoF stellen, dann hätten sie bisher volles Stimmrecht genossen. Sie könnten Anträge stellen, hierüber abstimmen und der CoF somit einen erheblichen Schaden zufügen. Die Beschlüsse wären rechtskräftig. Die Neumitglieder könnten ihre Mitgliedschaft danach sogar widerrufen und wären damit wohl nicht einmal zur Entrichtung des Mitgliedsbeitrages in der Zukunft verpflichtet. Ebenso verhält es sich bei Mitgliedern, welche gemäß § 43 Abs. 1 S. 1 dieser Satzung mit ihrer Zahlung in Verzug sind. In diesem Status ist unklar, ob eine weitere Mitgliedschaft überhaupt Bestand hat. Daher sollten auch diese Mitglieder nicht die Gelegenheit erhalten, sich gegen die Interessen der Mitglieder auszusprechen, welche durch Entrichtung ihres Beitrages bereits ein Verbleib als Mitglied signalisiert haben. Der Mitgliedsbeitrag übernimmt also in beiden Fällen die Funktion einer Schutzgebühr.

Satzungsänderung 10
Satzung heute

§ 46 Gemeinsame Vorschriften.
[…]
(2) Die Einberufung erfolgt ausschließlich schriftlich per eMail an die im Mitgliedsprofil angegebende eMail-Adresse.

Satzung Neu

§ 47 Gemeinsame Vorschriften.
[…]
(2) Die Einberufung erfolgt ausschließlich in Textform per eMail an die im Mitgliedsprofil hinterlegte eMail-Adresse.

Begründung

Die bisherige Regelung verlangte – nach entsprechender Auslegung – eine elektronische Form.
Die Einhaltung einer Schriftform per eMail ist als solche unmöglich. Möglich wäre eine elektronische Form im Sinne des § 126a BGB. Diese verlangt jedoch eine elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz, um der Schriftform gleichgestellt zu werden.
Die Textform verlangt hingegen lediglich eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger unter Nennung des Absenders. Dies wäre durch den Versand einer bloßen eMail erfüllt.
Einer Signatur bedarf es nicht, da der Mailversand von einer Adresse des CoF-Centers versandt wird und eine Authentizität somit hergestellt ist.

Satzungsänderung 11
Satzung heute

§ 46 Gemeinsame Vorschriften.
[…]
(13) Sofern nicht zu einem Beschlusspunkt anders entschieden wird, sind alle Wahlen öffentlich. Bei der Protokollierung und Ergebnisdarstellung wird daher offen gelegt, welches Mitglied für oder gegen einen Beschluss gestimmt hat.

Satzung Neu

§ 47 Gemeinsame Vorschriften
[…]
(13) Sofern nicht zu einem Beschlusspunkt anders entschieden wird, sind alle Wahlen öffentlich. Bei der Protokollierung und Ergebnisdarstellung wird daher grundsätzlich offen gelegt, welches Mitglied für oder gegen einen Beschluss gestimmt hat. Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag eines Mitgliedes mit absoluter Mehrheit beschließen, die Wahl oder die Wahlen geheim durchzuführen. Das Ergebnis und die Durchführung jeder geheimen Wahl ist durch den Kontrollausschuss zu protokollieren und unverzüglich auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Das Ergebnis der Rechtmäßigkeitsprüfung und das Gesamtergebnis der Wahl ist der Mitgliederversammlung umgehend mitzuteilen. Das angefertigte Protokoll hat die Stimmen der Einzelmitglieder zu enthalten und ist durch den Kontrollausschuss auf Antrag eines Mitglieds erst nach der Mitgliederversammlung des Folgejahres zu veröffentlichen.

Begründung

Die Gründe zur Durchführung geheimer Wahlen können vielfältig sein. Kernpunkt ist, dass der Wähler aus seiner eigenen freien Überzeugung wählen können soll, ohne Repressionen seines Freundes- oder Bekanntenkreises ausgesetzt zu sein. Gleichzeitig bergen offene Wahlen die Gefahr eines „Herdentriebes“. Der Vorschlag versucht hier einen Mittelweg der von uns gelebten Transparenz und der freien Wahl zu finden. Der Kompromiss sieht vor, dass der Kontrollausschuss die zuvor beantragte und beschlossene geheime Wahl begleitet, ihr Gesamtergebnis und die Stimmen der Einzelmitglieder namentlich feststellt, protokolliert und den Wahlvorgang auf Rechtmäßigkeit prüft. In einem zweiten Schritt soll der Kontrollausschuss vor die Mitgliederversammlung treten und dieser die Rechtmäßigkeit/Unrechtmäßigkeit der Wahl verkünden. Im Falle der Rechtmäßigkeit ist der Mitgliederversammlung das Ergebnis der Wahl mitzuteilen. Sollte die Wahl unrechtmäßig sein, ist sie zu wiederholen. Durch den Einsatz des Kontrollausschusses kann sich jedes Mitglied sicher sein, dass die Wahl tatsächlich mit „rechten Dingen“ abgelaufen ist.
Um dem Transparenzgebot unseres Vereins gerecht zu werden, soll es nichts desto trotz die Möglichkeit geben, Einsicht in das Wahlprotokoll und die darin geführte namentliche Abstimmung zu nehmen. Dies ist nach dem Vorschlag jedoch erst nach über einem Jahr und nur auf Antrag möglich. Man kann davon ausgehen, dass nach über einem Jahr die Emotionen unter den Parteien wesentlich abgeschwächt sein werden und man für seine Wahlentscheidung keiner allzu starken Ächtung mehr ausgesetzt sein wird. Dies wird gerade auch dadurch erreicht, dass zwischen der Wahl und der Veröffentlichung eine weitere Mitgliederversammlung liegt. Somit wird den sich gegenüberstehenden Parteien die Möglichkeit genommen, sich stimmtechnisch zu revanchieren und somit auch insgesamt das Wahlergebnis auf widere Beweggründe zu stützen. Darüber hinaus gibt die neuerliche Mitgliederversammlung unter Umständen auch die Möglichkeit der „Rehabilitierung“.

Satzungsänderung 12
Satzung heute

Regelung nicht vorhanden

Satzung Neu

§ 47 Gemeinsame Vorschriften.
[…]
(15) Zu Beginn jeder Mitgliederversammlung ist über die Frage der Öffentlichkeit der Veranstaltung und der Anwesenheitserlaubnis von externen Medien und der Presse abzustimmen. Das Recht jedes Mitgliedes, vor den einzelnen Beschlusspunkten einen erneuten Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit, der externen Medien und der Presse zu stellen, bleibt unberührt.

Begründung

Diese Regelung hat vorausschauenden Charakter.
Es kann in ferner Zukunft durchaus Debatten und Antragstellungen geben, über welche die Öffentlichkeit und die Presse nicht bereits vor Beschlussfassung informiert werden soll. Beispielhaft wären hier unter anderem Berichterstattungen des Kontrollausschusses zu einem möglichen Skandal innerhalb des Vorstandes unter Nennung zahlreicher Einzelheiten und Interna. Sollte ein solches Thema den Großteil einer Mitgliederversammlung ausmachen, so erscheint es am effektivsten, die Öffentlichkeit für die gesamte Dauer auszuschließen und nicht vor jedem einzelnen Beitrag zu einer erneuten Abstimmung verpflichtet zu sein. § 47 Abs. 13 S. 1 erfasst seinem Wortlaut nach lediglich Wahlen und ist aufgrund seines eigenständigen Regelungscharakters auch separat und unverändert fortzuführen.

Satzungsänderung 13
Satzung heute

§ 50 Ordentliche Mitgliederversammlung
[…]
(3) Die Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung wird spätestens am 31.12 des vorangegangenen Jahres an alle Mitglieder versendet.

Satzung Neu

§ 50 Ordentliche Mitgliederversammlung
[…]
(3) Die Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung wird spätestens am 02.01 des Jahres der nächsten Mitgliederversammlung an alle Mitglieder versendet.

Begründung

In der Nacht vom 31.12 auf den 01.01 des jeweiligen Jahres läuft ein Script, welches Mitglieder, die im letzten Jahr keinen Mitgliedsbeitrag gezahlt haben automatisch entsprechend der Satzung entfernt. In der heutigen Fassung erhalten auch Mitglieder die Einladung zur Mitgliederversammlung, welche im nächsten Jahr aufgrund der ausgebliebenen Zahlung des Mitgliedsbeitrages keine Mitglieder mehr sind. Es erscheint daher zielführend, zukünftigen Nicht-Mitgliedern auch keinen Zugriff mehr auf die Unterlagen für die Mitgliederversammlung mehr zu geben.

Satzungsänderung 14
Satzung heute

§ 54 Transparenzgrundsatz. Alle Mitgliederversammlungen sind öffentlich über das Internet in Form eines Live Streams zugänglich.

Satzung Neu

§ 54 Transparenzgrundsatz.
(1) Alle Mitgliederversammlungen sind öffentlich über das Internet in Form eines Live Streams zugänglich.
(2) Ausnahmen hiervon bilden die Fälle des § 47 Abs. 13 Satz 3 bis 6 und Abs. 15 dieser Satzung.

Begründung

Logische Folge aus vorhergehender Satzungsänderung.

Satzungsänderung 15
Satzung heute

§ 66 Regelungstreue. Alle Mitglieder der Confederation of Football erkennen die Satzungen, Ordnungen und Beschlüsse der Mitgliederbefragungen entsprechend ihrem Ergebnis an.

Satzung Neu

§ 66 Regelungstreue.
(1) Alle Mitglieder der Confederation of Football erkennen die Satzungen, Ordnungen und Beschlüsse der Mitgliederbefragungen entsprechend ihrem Ergebnis an.
(2) Sollte ein Mitglied Bedenken an der formellen oder materiellen Rechtmäßigkeit einer Regelung der in Absatz 1 genannten Statuten haben, so steht ihm der Rechtsweg des Sportgerichtes und der ordentlichen Gerichtsbarkeit offen. Sollte der Rechtsweg in letzter Instanz die Rechtmäßigkeit der beanstandeten Regelung feststellen, so hat das Mitglied diese von diesem Zeitpunkt an anzuerkennen.

Begründung

Kein Mitglied soll gezwungen sein, eine Satzung, Ordnung oder einen Beschluss anzuerkennen, an deren/dessen Rechtmäßigkeit er Zweifel hegt. Deshalb ist es dem Mitglied zu überlassen, seine Zweifel entsprechend sportgerichtlich geltend zu machen. Tut er dies nicht, so gelten die Regelungen als anerkannt. Andernfalls würde dies zur dem paradoxen Fall führen, dass ein Mitglied selbst gegen die Satzung verstoßen würde, wenn er bspw. eine fehlerhafte Abstimmung (also einen Verstoß gegen die Satzung) geltend macht.

Satzungsänderung 16
Satzung heute

§ 66 Gleichheitsgebot. Alle Mitglieder der Confederation of Football achten darauf, dass kein Mitglied aufgrund seiner Herkunft, seines Geschlechts, seiner Rasse, seines Glaubens oder seines Alters benachteiligt wird.

Satzung Neu

§ 67 Fürsorgegrundsatz. Alle Mitglieder der Confederation of Football haben für die Durchsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus § 14 dieser Satzung untereinander Sorge zu tragen.

Begründung

Kein Mitglied soll gezwungen sein, eine Satzung, Ordnung oder einen Beschluss anzuerkennen, an deren/dessen Rechtmäßigkeit er Zweifel hegt. Deshalb ist es dem Mitglied zu überlassen, seine Zweifel entsprechend sportgerichtlich geltend zu machen. Tut er dies nicht, so gelten die Regelungen als anerkannt. Andernfalls würde dies zur dem paradoxen Fall führen, dass ein Mitglied selbst gegen die Satzung verstoßen würde, wenn er bspw. eine fehlerhafte Abstimmung (also einen Verstoß gegen die Satzung) geltend macht.

Satzungsänderung 17
Satzung heute

Regelung nicht vorhanden

Satzung Neu

§25 Weitere Organisationseinheiten.
Neben dem Vorstand gibt es innerhalb der Confederation of Football e.V. weitere organisatorische Einheiten, welche die durchgehende Service-Bereitstellung und den Betrieb der CoF unterstützen.
(1) Die weiteren Organisationseinheiten sind:

  1. Schiedsrichter-Management
  2. Legal-Management
  3. Media-Management
  4. Service-Management
  5. Entwicklung Frauenfußball
  6. Entwicklung Männerfußball
  7. Entwicklung Jugendfußball
  8. Vereinsmanager
  9. Schulung und Weiterbildung
  10. Partner-Management/Einkauf
  11. Spielbetrieb und Turniermanagement
  12. IT-Management

(2) Jeder Organisationsbereich wird durch eine Leitungsfunktion geführt. Die Leitungsfunktion wird durch die Mitglieder im Rahmen einer geheimen Wahl bestimmt. Zugelassen zur Wahl für eine Leitungsfunktion sind ausschließlich Mitglieder ab 18 Jahren. Für die Wahl ist eine einfache Mehrheit notwendig.
(3) Jede Leitungsfunktion kann jeweils zur nächsten regulären Mitgliederversammlung abberufen werden. Hierfür reicht eine einfache Mehrheit der unzufriedenen Mitglieder aus. Die Mitgliederbefragung zu einer vorzeitigen Abwahl einer Leitungsfunktion wird automatisch im CoF-Center am 01.01 des jeweiligen Kalenderjahres gestartet und endet am 27.01 um 23:59 Uhr.
(4) Die Ergebnisse dieser Mitgliederbefragung werden erst am Tag der Mitgliederversammlung und grundsätzlich als dritter Tagungspunkt veröffentlicht. Bis dahin wird sowohl das Ergebnis als auch die Höhe des Quorums streng geheim gehalten. Die Bekanntgabe erfolgt automatisch, ohne eine manuelle Freigabe durch den Vorstand. Bis dahin wird sowohl das Ergebnis als auch die Höhe des Quorums streng geheim gehalten. Die Bekanntgabe erfolgt automatisch, ohne eine manuelle Freigabe durch den Vorstand.
(5) Die Leitungsfunktionen werden mit einer Amtszeit von 4 Jahren gewählt.
(6) Leitungsfunktionen entscheiden selbstständig über die Anzahl und Mitglieder für ihren Organisationsbereich. Sie sind ebenfalls dafür verantwortlich, eine zur Durchführung ihrer definierten Aufgaben entsprechende Anzahl an Mitgliedern zu organisieren.
(7) Bei nachgewiesener Notwendigkeit können den verschiedenen Organisationsbereichen im Rahmen des Haushaltsplan finanzielle Mittel zur Durchführung ihrer Tätigkeiten bereitgestellt werden.
(8) Die Leitungsfunktionen ist für die ordnungsgemäße Abrechnung gegenüber dem Administrationsteam/Vorstand vollumfänglich verantwortlich.
(9) Mitglieder des jeweiligen Organisationsbereiches können in begründeten Fällen durch die Leitungsfunktion von ihrer Aufgabe entbunden werden, bis das Sportgericht ein abschließendes Urteil getroffen hat.
(10) Bei missbräuchlicher Nutzung der Sportgerichtsbarkeit durch die Leitungsfunktion kann diese ebenfalls hierfür per Sportgerichtsbarkeit belangt werden.
(11) Leitungsfunktionen können ausschließlich durch die Mitglieder ihres Amtes enthoben werden, selbst zurücktreten oder durch das Urteil der Sportgerichtsbarkeit von ihren Aufgaben entbunden werden. Die Sportgerichtsbarkeit kann im Rahmen einer einstweiligen Verfügung ebenfalls das Ruhen lassen der Tätigkeit für die jeweilige Leitungsfunktion bis zur Urteilsverkündung anordnen. Ist eine Leitungsfunktion, gleich aus welchen Gründen auch immer nicht besetzt, so wird der jeweilige Bereich durch ein Mitglied des Vorstands geleitet.

(12) Für jeden Organisationsbereich ist eine klare Aufgaben- und Kompetenzbeschreibung zu erstellen und entsprechend auf der Webseite der CoF zu veröffentlichen.

Begründung
  • Die Confederation of Football wächst langsam aber stetig weiter.
  • Der Bekanntheitsgrad, vor allem im Raum Leipzig ist vor allem durch die letzten erfolgreich durchgeführten Themen (EFC2019 Teilnahme, Sportfest SG Lausen, Kommunikation mit den Vereinen etc.) deutlich angestiegen
  • Um die nächsten Entwicklungsschritte in Angriff zu nehmen wird es notwendig, die Struktur und notwendigen Rollen der CoF transparent und übersichtlich zu definieren.
  • Hierfür sind die folgenden Dinge notwendig:
  • Klarer struktureller Aufbau – daher wer ist für was mit welchen Kompetenzen, Verantwortlichkeiten und Fähigkeiten verantwortlich
  • Eindeutige Definition der Organisationsstruktur
  • Suche nach geeigneten Personen, um die fehlenden Rollen zu besetzen oder diese aus dem Pool der bestehenden Mitglieder zu benennen
  • Klare Kommunikation unserer Organisationsstruktur nach außen

Im folgenden Teil dieser Unterlage soll ein Entwurf der Organisationsstruktur, inklusive der notwendigen Rollen beschrieben werden. Dieser Status bildet eine Diskussionsgrundlage für die Weiterentwicklung und soll alle Mitglieder dazu ermutigen, sich entsprechend einzubringen um die CoF weiter erfolgreich zu gestalten.

Personenwahl 1 – Leiter Legal Management
Kandidat

Felix Bröker

Wahl für

Wahl zum Leiter Legal Management Team gemäß Bewerbung vom 29.01.2020

Felix Bröker nahm die Wahl als Leiter Legal Management an.

Personenwahl 2 – Leiterin Media Management
Kandidatin

Katja Höfer

Wahl für

Wahl zur Leiterin Media Management

Katja Höfer nahm die Wahl zur Leiterin Media Management an.

Ausblick 2020

Im Ausblick auf das Jahr 2020 erläuterte René Jacobi, dass vor allem die Durchführung der für dieses Jahr geplanten Veranstaltungen sowie der Aus- und Aufbau der weiteren Service-Angebote entsprechende Mitarbeit von allen benötigen werden. Darüber hinaus stellte er bereits die bisher geplanten Aktivitäten vor:

  1. 10.04 bis 13.04.2020 – SR Trainingslager Gardasee
  2. 30.05 bis 07.06.2020 – ConIFA WFC (Skopje)
  3. 17.05.2020 – Schiedsrichter Training
  4. 11. – 14.06 – SR Trainingslager Pilsen
  5. 18.07 + 19.07 CoF Beachcup
  6. 08.08 + 09.08 CoF Women-Cup
  7. 16.08 Schiedsrichter Training
  8. Juli/August – FS Spiele Prag
  9. 15.11 – Schiedsrichter Training
  10. 03.12 – 09.12 – Human Rights Cup – bisher geplant in Kapstadt

René Jacobi verdeutlichte auch, dass insbesondere die CoF Turniere und deren Daten bisher noch nicht final sind. Grund hierfür sind noch offene Rücksprachen mit den Teams und den Veranstaltungsorten. Darüber hinaus verdeutlichte er jedoch ebenfalls, dass dies noch nicht alle Veranstaltungen im Jahr 2020 sein werden, weitere jedoch noch nicht so spruchreif sind, dass diese hier bereits aufgeführt werden könnten.

Themen der Mitglieder
Thema Inhalt
Mitgliedschaft der CoF in der ConIFA Dieses Thema wurde im Rahmen der Mitgliederversammlung 2019 auf die Mitgliederversammlung 2020 verschoben.

Derzeit organisiert sich die ConIFA neu, sodass ein andauernder Mehrwert, auch unter Berücksichtigung des jährlichen Mitgliedsbeitrags von 300 Euro für die Confederation of Football e.V. derzeit nicht ersichtlich. Wir unterstützen die ConIFA natürlich gern weiterhin in relevanten Themen-Bereichen, sofern wir hier einen Mehrwert für uns und die ConIFA erbringen können. Als Beispiel dafür gilt der Livestreamingservice, wie wir ihn in diesem Jahr im Rahmen des WFC2020 erbringen werden.

Weitere Services stellen wir der ConIFA gern nach entsprechenden Vereinbarungen zur Verfügung, eine Mitgliedschaft wurde jedoch durch alle Mitglieder zum jetzigen Zeitpunkt eindeutig abgelehnt.

Erhöhung der Mitgliedsbeiträge Im Jahr 2019 gab es immer wieder mal das Thema, ob wir die Mitgliedsbeiträge nicht einfach erhöhen sollten, um der CoF für die Umsetzung der eigenen Ideen einen größeren finanziellen Spielraum zu ermöglichen. René Jacobi verdeutlichte daher, dass die Mitgliedsbeiträge eher ein symbolischer Betrag zur Deckung der administrativen Kosten sein sollen. Finanzielle Mittel zur Umsetzung unserer Ideen und Bestrebungen sollen hauptsächlich aus Veranstaltungs- und Service-Gebühren erarbeitet werden, da wir nur dadurch die Interessen unserer Mitglieder sowie der Vereine konsequent im Blick haben. Allerdings wies René Jacobi auch daraufhin, dass es natürlich jedem Mitglied frei steht, Geld an die CoF zu spenden, dies allerdings jedem selbst überlassen ist.
Auftreten in den sozialen Medien René Jacobi erinnerte noch einmal daran, dass wir als junge Organisation auch an dem Auftreten in den sozialen Medien gemessen werden. Jeder kann und soll seine eigenen Ansichten und Meinungen, auch und insbesondere online vertreten. Hierfür gilt es jedoch zu beachten, dass dies immer auf einem menschlichen Level und unter Beachtung der CoF Satzung geschehen soll. Vor allem Mitglieder, welche eine Stabstelle innerhalb der CoF verantworten und dadurch eine höhere Verantwortung für die Gesamtwahrnehmung der CoF tragen sind dazu angehalten, missverständliche Äußerungen genauer zu formulieren.
Position des Kassenwartes Gregor Kittlaus erläuterte, dass sich in naher Zukunft bei ihm aufgrund privater Gründe einige Änderungen ergeben werden. So erfreulich dies natürlich für ihn und seine Familie ist, umso mehr stellte er jedoch auch heraus, dass er derzeit nicht einschätzen kann, wie viel Zeit ihm anschließend noch für die Wahrnehmung aller Aufgaben eines Kassenwartes zur Verfügung stehen wird. Er machte deutlich, dass er, sofern sich jemand dazu bereit erklären sollte, seine Position einzunehmen, seinen freiwilligen Rücktritt anbietet. Im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, welche dann durch den Vorstand der CoF einberufen werden würde, könnte ein möglicher Nachfolger für ihn zur Wahl gestellt werden.
Verabschiedung

Um 21:25 Uhr schloss René Jacobi die 2. Mitgliederversammlung ab. Er bedankte sich bei allen Teilnehmern und stellte insbesondere heraus, dass er sich sehr über die aktive Mit- und Zuarbeit in Vorbereitung der 2. CoF Mitgliederversammlung gefreut hat.

Die auf der Mitgliederversammlung vorgetragene Präsentation ist hier zu finden.

Teilnehmer-Anzahl insgesamt: 15 von 33 Mitgliedern.
Davon vor Ort: 10
Per Video-Konferenz teilgenommen: 5

Das Protokoll der Mitgliederversammlung wurde freigegeben durch:
Den Versammlungsleiter: René Jacobi – am 13.02.2020 – 18:02:23

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Kategorie: CoF/DE/Organisation/Timeline/Wissenswertes
Kategorie:
Autor: René Jacobi
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