René Jacobi begrüßt aller Teilnehmer der dritten CoF Mitgliederversammlung am 17.07.2021. Die Mitglieder nahmen an der Mitgliederversammlung sowohl vor Ort als auch im Rahmen eines digitalen Konferenz-Meetings von remote teil. Der offizielle Beginn war auf 16:30 Uhr festgelegt.
Gemäß der Satzung der CoF wird die Mitgliederversammlung durch ein Mitglied des Vorstands geleitet. In diesem Jahr agiert daher René Jacobi, Präsident der CoF, als Versammlungsleiter der Mitgliederversammlung.
Die Mitglieder entscheiden, dass die Mitgliederversammlung durch den Vorstand satzungsgemäß einberufen wurde.
Die Mitglieder entscheiden, das die Agenda wie vorgestellt verabschiedet wird.
Die Mitglieder entscheiden, dass alle Vorstände und Leitungsfunktionen mit Ausnahme von Chris Naumann in ihren Ämtern bestätigt werden. Chris Naumann wurde aufgrund der Zufriedenheit von weniger als 50% gemäß §25 Ziffer 3 durch die Mitglieder der CoF als Schiedsrichter Koordinator der CoF abberufen.
Rechenschaftsbericht des Vorstands
2020/Q1-Q2 2021 – Ungewollter Stillstand
Das Jahr 2020 begann, wie es beginnen sollte. Mit dem CoF Hallen-Cup in seiner zweiten Auflage konnte auch diesmal das Jahr erfolgreich begonnen werden. Die Anzahl der Teilnehmer war insbesondere im Vergleich zum Vorjahr stabil. Mit dem Live-Streaming konnten weiter mehr als 5000 Zuschauer erreicht werden.
Darüber hinaus konnte damit auch ein weiteres Turnier, sowohl aus Schiedsrichter-Sicht als auch aus Medien-Sicht besetzt werden. Den aufgrund der guten Erfahrungen aus dem Live-Stream des CoF Hallen-Cup, wurde ebenfalls das Hallen-Turnier der dritten Mannschaft von Lok Leipzig mit Schiedsrichtern als auch mit dem Live-Streaming besetzt (1400 Views).
Durch den unvorhersehbaren Ausbruch der COVID-19 Pandemie, begann allerdings ab März 2020 die Herausforderung, dass weitere Veranstaltungen faktisch nicht planbar waren. Trotz dieser Unwägbarkeiten konnte der erste CoF Womens-Cup im August 2020 umgesetzt werden. Für das Großfeld Turnier leider nicht mit dem gewünschten Erfolg. Durch die Unsicherheiten und die basierend auf der COVID-19 Pandemie schwierigen Begleitumstände, nahmen ausschließlich 3 Teams am Großfeld-Turnier teil.
Das Kleinfeld Turnier hingegen kann als absoluter Erfolg bezeichnet werden. Beides haben jede Turnier doch gemeinsam. Die Teams fangen Anfang des Jahres bereits ihre Planungen für die neue Saison an. Folglich müssen Turnier bzw. Veranstaltungen entsprechend bereits zu diesem Zeitpunkt veröffentlicht sein.
Die Mitglieder Zahlen blieben insoweit stabil. Lediglich 1 Austritt mussten wir verzeichnen, dieser war allerdings beruflich bedingt.
Für die Quartale eins und zwei 2021 muss konstatiert werden, dass faktisch keinerlei Veranstaltungen oder Verbandsarbeit im Wesentlichen Sinne möglich war.
Dies führte allerdings nicht zu einem absoluten Stillstand. Viel mehr wurde die Zeit genutzt, um weitere Themen anzugehen. Insbesondere sind hierbei neue Medien-Format, wie ein eigener CoF Podcast, die Ausschreibung für einen CoF Bekleidungsanbieter sowie die Weiterentwicklung des CoF-Centers hin zu Version 2 und die Vorbereitung der neuen CoF Webseite zu nennen.
Darüber hinaus konnten einige Vereine bei Verfahren vor den Sportgerichten begleitet werden, welche im Kern zumeist positiv für die Beklagten Vereine ausging.
Was allerdings aufgrund der Maßnahmen zur COVID-19 Pandemie eindeutig zu kurz gekommen ist, ist der Austausch zwischen allen Mitgliedern. Aus diesem Grund hat sich der Vorstand dazu entschieden, die Mitglieder Versammlung nicht wie gewohnt Anfang Februar 2021 durchzuführen, sondern die Einberufung solange zu verschieben, bis eine Präsenz-Versammlung möglich ist.
Insbesondere nach knapp einem Jahr ohne Kontakt erscheint es uns absolut zielführend, gemeinsam den Wiedereinstieg in die Verbandsarbeit mit Euch zu starten.
Ziel dieses Wochenendes ist es, die Planungen für 2021 sowie 2022 inklusive aller Aufgaben festzulegen. Denn nur wenn wir jetzt wieder voll einsteigen, wird das Thema CoF wieder komplett an Fahrt gewinnen. Die Chancen hierfür standen nie besser, denn die COVID-19 Pandemie hat eindeutig bewiesen, dass die Strukturen der bisherigen Fußball-Verbände brüchig und mangelhaft in allen Bereichen sind. Lasst uns zeigen, wie Verbandsarbeit wirklich geht.
Erläuterungen zum Finanzbericht 2020
Finanzbericht seit Gründung
2018 | 2019 | 2020 | Gesamt | |
---|---|---|---|---|
Einnahmen | 3415,41 € | 7725,65 € | 4644,20 € | 15.785,26 € |
Ideeler Bereich | 1831,87 € | 4366,00 € | 2230,00 € | 8427,87 € |
Steuerbegünstigter Zweck | 1260,00 € | 1730,00 € | 2414,20 € | 5404,20 € |
Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe | 323,54 € | 1629,65 € | 00,00 € | 1953,19 € |
Ausgaben | 170,00 € | 9553,21 € | 5426,06 € | 15154,27 € |
Ideeler Bereich | 100,00 € | 504,00 € | 60,00 € | 669,00 € |
Steuerbegünstigter Zweck | 70,00 € | 8163,98 € | 5366,06 € | 13600,04 € |
Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe | 0,00 € | 885,23 € | 00,00 € | 885,23 € |
Jahresergebnis | 3245,41 € | -1827.56 € | -781.86 € | 630,99 € |
Rechenschaftsbericht des Kontrollausschusses entfällt, da weiterhin kein Mitglied die Rolle des Kontrollausschusses übernommen hat.
Die Mitglieder entscheiden, dass der Vorstand nach der Vorstellung der Rechenschaftsberichte entlastet wird.
Die Mitglieder entscheiden, dass der Vorstand explizit für die verspätete Versendung und Terminierung der Mitgliederversammlung sowie aller daraus resultierenden Fristverletzungen entlastet wird.
Der Versammlungsleiter René Jacobi weist noch einmal explizit daraufhin, dass jedes Mitglied berechtigt ist eine separate Aussprache zu jeder einzelnen Satzungsänderung zu verlangen. Unabhängig davon findet die Abstimmung ohnehin je einzelnem Änderungsantrag statt, dabei geht René Jacobi auch bei jedem einzelnen Änderungsantrag auf die Gründe für die geplante Satzungsänderung ein.
§ 16 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und dem Kassenwart.
§ 16 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Kassenwart sowie dem Vorstand Legal.
Durch die zunehmende Anzahl von Verfahren, welche die CoF für die Vereine gegenüber den Sportgerichten übernimmt, ist es bisher immer wieder notwendig, dass der Leiter Legal Team (Felix Bröker) ein Schreiben des CoF Präsidenten benötigt, welches ihn dafür legitimiert, im Namen der CoF Schriftsätze für den am Verfahren beteiligten Verein abzugeben. Um diesem Umstand abzuschaffen, halten wir es für sinnvoll, die Stelle Legal Vorstand direkt zu schaffen um hierdurch dem Legal Team eine höhere Handlungskompetenz bei geführten Verfahren zu ermöglichen.
§ 38 Registrierung; Aufnahme; Ablehnung
(1) Es ist eine Registrierung in Textform über das CoF-Center durchzuführen.
(2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
(3) Ablehnungsgründe durch den Vorstand können nur dann geltend gemacht werden, wenn die Aufnahme des Mitglieds oder Verein einen nachweislichen Schaden für die CoF oder seine Mitglieder erzeugen würde. Darüber hinaus kann der Vorstand Personen die Mitgliedschaft verweigern, sofern diese nachweisbar in konkurrierenden Organisationen in führenden Positionen aktiv sind
§ 38 Registrierung; Aufnahme; Ablehnung
(1) Es ist eine Registrierung in Textform über das CoF-Center durchzuführen.
(2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
(3) Ablehnungsgründe durch den Vorstand können nur dann geltend gemacht werden, wenn die Aufnahme des Mitglieds einen nachweislichen Schaden für die CoF oder seine Mitglieder erzeugen würde. Darüber hinaus kann der Vorstand Personen die Mitgliedschaft verweigern, sofern diese nachweisbar in konkurrierenden Organisationen in führenden Positionen aktiv sind.
Durch die Möglichkeit des Vereinsbeitritts wird es nun notwendig, die Satzung entsprechend neu zu definieren um keinerlei Missverständnisse über den Umgang mit natürlichen und juristischen Personen beim Ein- und Austritt in die CoF entstehen zu lassen.
Bisher nicht vorhanden
§ 40 Vereine, Registrierung, Aufnahme, Ablehnung
(1) Es ist eine Registrierung in Textform über das CoF-Center durchzuführen.
(2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
(3) Ablehnungsgründe durch den Vorstand können nur dann geltend gemacht werden, wenn die Aufnahme des des Vereins einen nachweislichen Schaden für die CoF oder seine Mitglieder erzeugen würde.
(4) Ein Verein kann nur dann registriert werden, wenn der vom Verein legitimierte Vertreter bereits Mitglieder der CoF ist.
(5) Vereine verfügen über keine separaten Stimmrechte.
Die Möglichkeit eines Vereinsbetritts setzt voraus, dass die hierfür notwendigen satzungstechnischen Regelungen auch entsprechend verankert sind.
Insbesondere durch die Tatsache, dass der Mitgliedschaft eines Vereins vorausgeht, dass ein entsprechender Vertreter des Vereins bereits CoF Mitglied ist, können wir sicherstellen, dass es zu keinerlei fehlerhaften „Anmeldungen“ durch Vereine kommt.
Satzungsänderung 4/7 entspricht 1:1 der Satzungsänderung 3/7 und wird daher nicht erneut abgestimmt!
Satzungsänderung 4/7 entspricht 1:1 der Satzungsänderung 3/7 und wird daher nicht erneut abgestimmt!
Satzungsänderung 4/7 entspricht 1:1 der Satzungsänderung 3/7 und wird daher nicht erneut abgestimmt!
Bisher nicht vorhanden
§ 41 Registrierte Vereine
(1) Hat ein neuer Verein seine Registrierung und Aktivierung durchgeführt, so erhält es den Status als „Registrierter Verein“.
(2) Das CoF Admin Team prüft nach der Registrierung alle notwendigen formellen Vorgaben.
(3) Entscheidet das CoF-Admin Team, dass nicht alle formellen Voraussetzungen erfüllt sind, so erhält der Verein 60 Tage Zeit, die formellen Voraussetzungen zu erfüllen. Beginn der Frist ist der Folgetag, an dem der Verein in Textform per eMail über die fehlenden Voraussetzungen informiert worden ist.
(4) Kann der Verein die formellen Voraussetzungen nicht innerhalb der Frist aus Ziffer 3 erfüllen, so wird der Antrag auf die Vereinsmitgliedschaft abgelehnt. Der Verein kann zu jedem späteren Zeitpunkt einen erneuten Beitritt zur CoF beantragen.
(5) Erfüllt der Verein alle Voraussetzungen, so wird er durch die Freigabe des CoF Admin-Teams zum Mitgliedsverein der CoF.
(6) Sind Vereine mit der Ablehnung des Antrags nicht einverstanden, kann eine Beschwerde beim Kontrollausschuss der CoF eingereicht werden. Der Kontrollausschuss entscheidet über die Beschwerde fallabschließend.
§ 45 Zahlungsverzug; Ausschluss
(1) Kommt ein Mitglied mit der Zahlung seines Jahresbeitrag oder anderweitiger Zahlungen mehr als 42 Tage in Verzug, so wird der Status des Mitglieds automatisch auf „Registriertes Mitglied“ geändert. Das Mitglied verliert also in diesem Status seine Stimmrechte solange, bis die offenen Zahlungen eingegangen und entsprechend verbucht worden sind.
(2) Mitglieder, welche mit offenen Zahlungen länger als 42 Tage im Verzug sind und deren Zahlung am 31.12 des jeweiligen Jahres weiterhin offen ist, werden automatisch deaktiviert. 2 Die offenen Forderungen sind durch das Mitglied weiterhin zu begleichen.
(3) Die Mitgliedschaft wird durch die Confederation of Football automatisch beendet, wenn ein Mitglied mehr als 180 Tage im Verzug ist. Die offenen Forderungen sind durch das Mitglied weiterhin zu begleichen.
§ 47 Zahlungsverzug; Ausschluss
(1) Kommt ein Mitglied mit der Zahlung seines Jahresbeitrag oder anderweitiger Zahlungen mehr als 42 Tage in Verzug, so wird der Status des Mitglieds automatisch auf „Registriertes Mitglied“ geändert. Das Mitglied verliert also in diesem Status seine Stimmrechte solange, bis die offenen Zahlungen eingegangen und entsprechend verbucht worden sind.
(2) Mitglieder, welche mit offenen Zahlungen länger als 42 Tage im Verzug sind und deren Zahlung am 31.12 des jeweiligen Jahres weiterhin offen ist, werden automatisch deaktiviert. 2 Die offenen Forderungen sind durch das Mitglied weiterhin zu begleichen.
(3) Die Mitgliedschaft wird durch die Confederation of Football automatisch beendet, wenn ein Mitglied mehr als 180 Tage im Verzug ist. Die offenen Forderungen sind durch das Mitglied weiterhin zu begleichen.
(4) Kommt ein Verein mit der Zahlung des Vereinsbeitrags mehr als 42 Tage in Verzug, so wird der Status des Vereins auf den Status „Registrierter Verein“ zurückgestellt, bis die offenen Forderungen eingegangen und verbucht sind.
(5) Vereine, welche mit ihren Zahlungen mehr als 90 Tage im Verzug werden automatisch aus der CoF ausgeschlossen. Ab dem Tag des Ausschlusses verliert der Verein jedweden Zugriff auf alle Services der CoF. Darüber hinaus wird seine Mitgliedschaft automatisch beendet.
(6) Der Verein bleibt weiterhin die Begleichung der offenen Forderungen schuldig.
§ 40 Informationspflichten, § 41 Mitgliedschaftsarten, § 42 Multiple Rollen, § 43 Ende der Mitgliedschaft, § 44 Austritt, § 45 Zahlungsverzug; Ausschluss, § 46 Sonstige Ausschlüsse, § 47 Gemeinsame Vorschriften, § 48 Aufgaben, § 49 Tagesordnungspunkte
§ 50 Ordentliche Mitgliederversammlung, § 51 Aufgaben, § 52 Antragsstellung, § 53 Außerordentliche Mitgliederversammlung
§ 54 Transparenzgrundsatz, § 55 Definition, Durchführung, § 56 Sinn und Zweck, § 57 Stimmberechtigung, § 58 Antragsberechtigung, Verfahren, Form, § 59 Annahme, § 60 Umsetzung, § 61 Vermögensanfall, § 62 Gültigkeit, Regelungshierarchie, § 63 Bindungswirkung, § 64 Teilnahme an Mitgliederversammlungen, § 65 Recht auf Änderungsvorschläge, Verfahren, Form, § 66 Regelungstreue, § 67 Fürsorgegrundsatz, § 68 Diskriminierungsverbote, Verfassungstreue, Durchsetzung, § 69 Kontrollausschuss; Recht auf Kandidatur, § 70 Aktualitätspflicht, § 71 Eigenverantwortliche Finanzdokumentation, Offenlegung, § 72 Anerkennung sportgerichtlicher Entscheidungen, § 73 Datenpflege, Datenadministration, § 74 Informationspflicht, § 75 Fernseh- und Rundfunkübertragung, Abschlusskompetenz, § 76 Aktualitätspflicht, § 77 Grundsatz, § 78 Eigenverantwortliche Rechtsdurchsetzung, § 79 Datenerhebung, § 80 Datennutzung, § 81 Weitergabe an Dritte, § 82 Berücksichtigung der DSGVO, § 83 Mittel zur Erhebung, Verarbeitung und Speicherung, § 84 Datenzugriff, § 85 Schutz vor Zugriff durch Dritte, § 86 Einhaltung geltender Gesetze, § 87 Erstellung anonymisierter Datensammlungen, § 88 Haftungsumfang, § 89 Organhaftung
§ 42 Informationspflichten, § 43 Mitgliedschaftsarten, § 44 Multiple Rollen, § 45 Ende der Mitgliedschaft, § 46 Austritt, § 47 Zahlungsverzug; Ausschluss, § 48 Sonstige Ausschlüsse, § 49 Gemeinsame Vorschriften, § 50 Aufgaben, § 51 Tagesordnungspunkte
§ 52 Ordentliche Mitgliederversammlung, § 53 Aufgaben, § 54 Antragsstellung, § 55 Außerordentliche Mitgliederversammlung
§ 56 Transparenzgrundsatz, § 57 Definition, Durchführung, § 58 Sinn und Zweck, § 59 Stimmberechtigung, § 60 Antragsberechtigung, Verfahren, Form, § 61 Annahme, § 62 Umsetzung, § 63 Vermögensanfall, § 64 Gültigkeit, Regelungshierarchie, § 65 Bindungswirkung, § 66 Teilnahme an Mitgliederversammlungen, § 67 Recht auf Änderungsvorschläge, Verfahren, Form, § 68 Regelungstreue, § 69 Fürsorgegrundsatz, § 70 Diskriminierungsverbote, Verfassungstreue, Durchsetzung, § 71 Kontrollausschuss; Recht auf Kandidatur, § 72 Aktualitätspflicht, § 73 Eigenverantwortliche Finanzdokumentation, Offenlegung, § 74 Anerkennung sportgerichtlicher Entscheidungen, § 75 Datenpflege, Datenadministration, § 76 Informationspflicht, § 77 Fernseh- und Rundfunkübertragung, Abschlusskompetenz, § 78 Aktualitätspflicht, § 79 Grundsatz, § 80 Eigenverantwortliche Rechtsdurchsetzung, § 81 Datenerhebung, § 82 Datennutzung, § 83 Weitergabe an Dritte, § 84 Berücksichtigung der DSGVO, § 85 Mittel zur Erhebung, Verarbeitung und Speicherung, § 86 Datenzugriff, § 87 Schutz vor Zugriff durch Dritte, § 88 Einhaltung geltender Gesetze, § 89 Erstellung anonymisierter Datensammlungen, § 90 Haftungsumfang, § 91 Organhaftung
Die Mitglieder hatten nach Durchsprache aller Themen keine weiteren eigenen Punkte mehr für die diesjährige Mitgliederversammlung.
Um 22:30 Uhr schloss René Jacobi die 3. Mitgliederversammlung ab. Er bedankte sich bei allen Teilnehmern und stellte insbesondere heraus, dass er sich sehr über die aktive Mit- und Zuarbeit in Vorbereitung der 3. CoF Mitgliederversammlung sehr gefreut hat.
Die auf der Mitgliederversammlung vorgetragene Präsentation ist hier zu finden.
Teilnehmer-Anzahl insgesamt: 15 von 40 Mitgliedern.
Davon vor Ort: 13
Per Video-Konferenz teilgenommen: 2
Das Protokoll der Mitgliederversammlung wurde freigegeben durch:
Den Versammlungsleiter: René Jacobi – am 26.07.2020 – 16:39:47
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