Home » DE » CoF » Landgericht Nürnberg trifft wegweisende Entscheidung

Die Deutsche Ringerliga und die Confederation of Football e.V. haben eines gemeinsam. Beide gründeten, zu unterschiedlichen Zeiten, eine eigenständige Organisation für ihre jeweilige Sportart, um ein für die Sportler, Vereine und Fans deutlich besseres Umfeld zu schaffen. Die Arbeit der bisherigen Verbände war für beide Organisationen der ausschlaggebende Grund für diesen Schritt.

Ebenfalls teilen beide Organisationen das Schicksal, dass die bestehenden Verbände, also sowohl der Deutsche Ringerbund als auch die Fußballverbände versuchen ihre eigenen Mitglieder durch Sanktionen oder die Androhung von Sanktionen von einer Teilnahme an Veranstaltungen der Deutschen Ringerliga oder der CoF abzubringen.

Die Deutsche Ringerliga zog deshalb vor ein ordentliches Gericht, da das jeweilige Verbandsrecht des Deutschen Ringerbundes aus ihrer Sicht gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht verstößt. Die Confederation of Football e.V. teilt diese Einschätzung bereits seit ihrer Gründung. Eine Einschränkung der Teilnahmemöglichkeit von Sportlern und Vereinen an Veranstaltungen anderer Organisation kann nicht rechtens sein.

Neben der EU-Kommission (ISU-Urteil) bestätigt nun auch das Landgericht Nürnberg diese Einschätzung.

So wurde der Deutsche Ringerbund in der Urteilsverkündung vom 28. Februar 2019 wegen verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht verurteilt. Hierbei wurde dem Deutschen Ringerbund untersagt, Sanktionen durchzusetzen oder diese auch nur anzudrohen, wenn Sportler an Veranstaltungen der Deutschen Ringerliga teilnehmen oder mit dieser zusammenarbeiten.

Besonders spannend ist aus unserer Sicht die Höhe des Ordnungsgeldes, als Strafe für einen Verstoß gegen dieses Urteil.

„…wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu einer Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken am Präsidenten des Beklagten zu 1), zu unterlassen, gegenüber nationalen oder internationalen Ringkämpfern im räumlichen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Sanktionen wegen einer Entscheidung, an Sportveranstaltungen des Klägers zu 1) teilzunehmen und/oder mit dem Kläger zu 1) zu kooperieren…“

„Dieses Urteil bestätigt die Rechtsauffassung, welche die Confederation of Football e.V. bereits seit ihrer Gründung vertritt. Keiner der bisher vorhandenen Sportverbände hat das alleinige Anrecht auf die Durchführung von Sportveranstaltungen in seiner Sportart. Dies bestätigt nun auch das Landgericht Nürnberg klar und deutlich!“ so René Jacobi, Präsident der Confederation of Football e.V.

„Wir werden also in Zukunft sehr genau darauf achten, ob die bestehenden Fußballverbände weiterhin versuchen werden ihren Vereinen, Spielern und Schiedsrichtern Sanktionen anzudrohen, wenn diese an unseren Veranstaltungen teilnehmen. Dieses Urteil stärkt unsere Position für die Zukunft natürlich erheblich, da nun auch erstmalig ein Gericht in Deutschland sich klar und deutlich für den offenen Wettbewerb, nicht nur unter den Sportlern, sondern auch unter den Verbänden, ausspricht.“

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Kategorie: CoF/DE/Vereine
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Autor: René Jacobi
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