Home » DE » CoF » ARAG bestätigt versicherungsrechtliche Einschätzung der CoF

Am 30.11.2018 versendete der Fußballverband Stadt Leipzig ein Rundschreiben an seine Vereine. In diesem stellte er die Behauptung auf:

„Da die CoF kein durch den Landessportbund autorisierter Verband ist, erfolgt kein entsprechender Versicherungsschutz über den Landessportbund.“
Quelle: Rundschreiben des Fußballstadtverbandes Leipzig an seine Vereine vom 30.11.2018

Der Landessportbund Sachsen e.V. ist selbst kein Versicherer, da ihm hierfür die Versicherungslizenz fehlt. Die Landessportbünde agieren damit also in einer reinen Vermittler Rolle zwischen den Verein auf der einen und der Versicherung auf der anderen Seite. In Folge dessen ist es vollkommen unerheblich, wann aus Sicht des Landessportbundes kein Versicherungsschutz gegeben ist. Einzig und allein die Versicherungsbedingungen des eigentlichen Versicherers sind relevant für die Einschätzung, ob und wann Versicherungsschutz besteht.

Auf der FAQ Webseite der ARAG Sportversicherungen, welche der eigentliche Versicherer hinter dem Landessportbund Sachsen e.V. und weiteren 14 Landessportbünden ist, finden sich genau zu der von FVSL aufgeworfenen Behauptung sogar eine eindeutige und klare Antwort.

So heißt es hierzu unter dem Fragepunkt: „Ist die Teilnahme an Veranstaltungen anderer Vereine versichert?“

„Bei Veranstaltungen außerhalb des LSB-Bereichs besteht der Versicherungsschutz nur, wenn das Mitglied von seinem Verein zur Teilnahme an dieser Veranstaltung delegiert worden ist.“
Quelle: FAQ Seite der ARAG Sportversicherungen – Stand 17.02.2019 – 14:30 Uhr

Wir haben nun einmal direkt bei der ARAG Sportversicherung nachgefragt, was unter dem Begriff „Delegierung“ verstanden werden kann.

Hierzu antwortete die ARAG Sportversicherungen in ihrem Antwortschreiben vom 24.01.2019:

„…Der Nachweis einer Delegierung könnte z.B. die Annahme einer Mannschaftseinladung zu einem Auswärtsspiel durch Vereinsoffizielle sein. Im Schadenfall muss bei Bedarf nachgewiesen werden können, dass es einen offiziellen Vereinsauftrag gab, an der Veranstaltung teilzunehmen.“
Quelle: Antwortschreiben der ARAG Sportversicherung vom 24.01.2019

Wir haben am Freitag den 15.02.2019 noch einmal telefonisch bei der ARAG Sportversicherung nachgefragt, ob aus ihrer Sicht Trainer in die Definition eines Vereinsoffiziellen fallen. Da es im Fußball üblich ist, dass Trainer und/oder Co-Trainer die Teilnahme an Freundschaftsspielen oder Turnieren vereinbaren, halten wir diesen Punkt für relevant. Da Trainer auch in den Fußball-Regeln als Vereinsoffizielle gelten, liegt es hierbei natürlich nahe, dass dieses auch aus Sicht der jeweiligen Versicherung so gesehen wird.

Die Mitarbeiterin der ARAG Sportversicherungen bestätigte in einem Gespräch mit René Jacobi diese Sichtweise:

„Wenn Trainer den Auftrag ihrer Vereine haben, im Rahmen ihrer Tätigkeit auch die Teilnahme an Turnieren und Freundschaftsspielen zu vereinbaren, dann gilt dies als Annahme der Mannschaftseinladung durch einen Vereinsoffiziellen, da der Trainer ja den Verein an dieser Stelle entsprechend vertritt.“
Quelle: Originalton Mitarbeiterin der ARAG Sportversicherung aus einem Telefonat vom 15.02.2019 – 16:15 Uhr
Fazit

Anders als vom Fußballstadtverband Leipzig e.V. behauptet, sind Spieler welche aufgrund einer Mannschaftsanmeldung ihrer Trainer an unseren Turnieren und Veranstaltungen teilnehmen versichert. Es ist hierbei also vollkommen unerheblich, welche Aussagen dazu der Landessportbund Sachen e.V. trifft, da auch dieser an die vertragsrechtlichen Inhalte aus den Versicherungsbedingungen der ARAG Sportversicherungen gebunden ist.

Darüber hinaus ist es auch gut zu wissen, dass Spieler grundsätzlich immer über ihre Krankenversicherung versichert sind. Die Sportversicherungen, welche die Vereine für ihre Mitglieder abschließen, ist erst einmal nichts anderes als eine Zusatzversicherung im Bereich der Unfallversicherung. In einem Beitrag der Allianz wird ausführlich dargestellt, welche Versicherung wann welchen Schaden reguliert. 

Die Behauptung des Fußballverbandes Leipzig e.V. entbehrt also jeder versicherungsrechtlichen Grundlage und muss daher als Fehlinformation bezeichnet werden.

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Kategorie: CoF/DE/Organisation/Spieler/Trainer/Vereine/Wissenswertes
Kategorie:
Autor: René Jacobi
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