Home » DE » Fußballverband Stadt Leipzig vs. 1. FC Grün-Weiß Fakten 0:5

Im Nachfolgenden gehen wir auf die getätigten Aussagen des Vize-Präsidenten des FVSL in Bezug auf die Confederation of Football e.V. ein und stellen diesen Behauptungen die relevanten Fakten gegenüber.

Behauptung 1 des Vize-Präsidenten des FVSL
„Unter dem Slogan Verband neu gedacht sind wiederholt Fehlinformationen verbreitet worden. Insbesondere möchte der FVSL darauf hinweisen, dass er natürlich nicht vorhat, den Schulsport monetär zu belangen. „
Fakt
Die Aussage des Vize-Präsidenten widerspricht allerdings vollständig dem Beschluss, denn in diesem hat der FVSL Vorstand selbst festgelegt, dass:

„Die Teilnahme von Spielern, Schiedsrichtern oder Trainern von Mitgliedsvereinen an Spielen, die außerhalb des vom DFB, NOFV, SFV einschl. FVSL organisierten Spielbetrieben, hierzu zählen u.a. auch Freundschaftsspiele oder diverse Turniere, stattfinden sollen, bedürfen der Genehmigung des FVSL….“

Da Schulturniere offensichtlich nicht vom FVSL, SFV, NOV oder DFB organisiert werden, fallen diese also eindeutig unter diese Regelung.

„…Die Kosten für einen Antrag betragen 25,- € und sind auf das Konto des FVSL vor Antragstellung einzuzahlen. Dem Antrag ist eine Kopie des Einzahlungsbeleges beizulegen…“

Anmerkungen der Confederation of Football e.V.
Letztendlich kennen wir diese Taktik von vielen Organisationen, die ihre eigenen Interessen über die derjenigen stellen, die sie eigentlich vertreten sollen. Man äußert etwas, wenn man ihnen die Folgen ihrer Äußerungen darstellt, wollen sie dieses das auf einmal gar nicht so gemeint haben. Festzuhalten bleibt, dass die derzeitige Formulierung des Beschlusses also auch auf Schulturniere, Firmenturniere, Turniere in der Soccerworld etc. anzuwenden ist.

Bei der Confederation of Football e.V. wird es zu keinem Zeitpunkt eine Genehmigungspflicht für Veranstaltungen geben, welche zum Kernzweck eines Fußballvereins gehören:

Die Durchführung von Fußballspielen.

Behauptung 2 des Vize-Präsidenten des FVSL
Der Absatz in der Spielordnung sei schon mehrere Jahre alt und die Vereine hätten sich den Satzungen und Ordnungen mit ihrem Beitritt unterworfen!
Fakt
Das Statement der Confederation of Football e.V. bezog sich, wie auch deutlich in unserem Statement zu erkennen ist, nicht auf den ohnehin wettbewerbsrechtlich verbotenen Passus in der Spielordnung des SFV. Die Spielordnung des SFV sieht für diesen Passus weder eine Kostenblock vor noch erlaubt er dem SFV, abschlägige Bescheide zu erlassen (§65 Ziffer 7).

Im Gegensatz dazu steht der Beschluss des FVSL Vorstands vom 29.05.2019, welcher nebenbei bemerkt, ohnehin ungültig ist, da die Spielordnung §40 Ziffer 1 bereits klarstellt, dass:

„(1) Alle Fußballspiele von Mannschaften des SFV, der KVF und ihren Vereinen sind entsprechend Teil 1 und Teil 2 dieser Spielordnung durchzuführen. Abweichende Regelungen sind nicht zulässig.“

Darüber hinaus hat der Vorstand des FVSL mit diesem Beschluss auch gegen die Satzung des FVSL verstoßen,  da die Änderungen von Satzungen und Ordnungen Aufgabe des Verbandstages sind.

Anmerkungen der Confederation of Football e.V.
Auch hier zeigt sich, dass der Vorstand des FVSL es mit den Satzungen und Ordnungen nicht so genau nimmt, wenn er sich selbst daran halten müsste. Regeln gelten immer nur für die Mitglieder und Vereine, der Vorstand selbst darf beliebig gegen Satzungen und Ordnungen verstoßen, weil er macht das ja alles ehrenamtlich. In den Vereine arbeiten ja zum Glück nur hauptamtliche Mitarbeiter.
Behauptung 3 des Vize-Präsidenten des FVSL
Der FVSL hätte nichts gegen internationale Freundschaftsspiele einzuwenden, diese dürfen allerdings nicht wie vor kurzem geschehen, unangemeldet durchgeführt werden.
Fakt
Bei den hier angesprochen Spielen handelt es sich um die Spiele:
Prague Raptors FC Women – SG MoGoNo LeipzigPrague Raptors FC Herren – SG Lausen

Beide Spiele waren nicht nur angemeldet, sie wurden sogar vom FVSL und/oder SFV schriftlich genehmigt.

Siehe Genehmigung des Sächsischen Fußballverbandes  samt Unterschrift des zuständigen Staffelleiters des FVSL.

Siehe Genehmigung des Sächsischen Fußballverbandes für das Spiel der SG MoGoNo Frauen.

Anmerkungen der Confederation of Football e.V.
Der Vize-Präsident des FVSL versucht ein weiteres Mal seine Mitglieder zu täuschen, in dem er nachweislich falsche Informationen darlegt, welche mit der Realität nichts gemeinsam haben.
Behauptung 4 des Vize-Präsidenten des FVSL
Diese neue Organisation veröffentlicht sogar Privatgespräche zwischen dem Schiedsrichter-Ausschussvorsitzenden und einem Mitglied des anderen Verbandes in dem es um eine Zusammenarbeit zwischen beiden Organisationen gehen sollte. Dies war ein Schritt aus unserer Sicht für eine mögliche Zusammenarbeit!
Fakt
Der Vize-Präsident widerspricht sich innerhalb eines Satzes selbst. Ein Gespräch, in dem es um eine Zusammenarbeit zwischen zwei Verbänden geht ist kein Privatgespräch. Genau so wenig wie ein Gespräch zwischen zwei Firmen, welche eine Zusammenarbeit planen, ein Privatgespräch ist.

Bei dem besagten Gespräch versuchte der Schiedsrichter-Ausschussvorsitzende des FVSL mit dem Schiedsrichter Koordinator der CoF eine mögliche Zusammenarbeit zu besprechen.

Hierbei irritiert uns vor allem, dass man von Seiten des FVSL direkt mit Forderungen an uns heran getreten ist. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit sollten wir es doch Schiedsrichtern des FVSL ermöglichen, auch an unseren internationalen Einsätzen teilzunehmen. Welche Gegenleistung der FVSL im Sinne einer Partnerschaft einbringen möchte, konnte der Schiedsrichter-Ausschussvorsitzende des FVSL wiederrum nicht beantworten.

Im Gegensatz zum FVSL stehen Hinterzimmer Absprachen unserem Grundsatz der Transparenz absolut entgegen. Aus diesem Grund informierte unser Schiedsrichter Koordinator wenige Minuten nach dem Ende des Gespräches auch umgehend unsere Mitglieder über das Gespräch und seinen Inhalt.

Unser Grundsatz ist, wir werden Gespräche mit den bisherigen Verbänden grundsätzlich nicht zwischen Tür und Angel führen, sondern offen und angekündigt, sodass jeder sich selbst ein Bild von den Gesprächen und ihrem Inhalt machen kann.

Behauptung 5 des Vize-Präsidenten des FVSL
So veröffentlicht diese Organisation zum Beispiel auch die Verbrennung von offiziellen DFB Dokumenten auf den Social Media Kanälen!
Fakt
Aus der Schiedsrichter-Ordnung des sächsischen Fußballverbandes §5 Ziffer 5:

„Nach Beendigung der Schiedsrichter- oder Beobachtertätigkeit ist der Schiedsrichterausweis eigenständig zu vernichten.“

Genau diesem Absatz ist René Jacobi, Präsident der Confederation of Football e.V. bei der Verbrennung seines DFB Schiedsrichterausweises nachgekommen. Dass er diesen Vorgang veröffentlichte, verfolgte einzig und allein das Ziel, einen entsprechenden Nachweis für die Beendigung seiner Schiedsrichter Tätigkeit zu schaffen, welcher für jeden offen einsehbar ist.

Auch über diesen Schritt, inklusive der damit zusammenhängenden Kommunikation waren alle Mitglieder CoF informiert. So geht Transparenz.

Zusammenfassend bleibt also festzuhalten, dass der Vize-Präsident es in 4 Minuten Redezeit, in der es um die Confederation of Football ging, seine Mitglieder offen und nachweisbar 5x nachweislich falsch informiert hat.

Und genau aus diesem Grund scheint uns eine Zusammenarbeit mit einer Organisation, die ohne Probleme ihre eigenen Mitglieder anhaltend offenkundig Märchen erzählt und kontinuierlich gegen die Interessen ihrer eigenen Mitglieder agiert, ausgeschlossen.

Diese Informationenn wurden auch entsprechend an alle Leipziger Vereine per eMail versendet.

20190824_Faktencheck_CoF_Arbeitssitzung_FVSL_Vorstand.pdf

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Kategorie: DE/Stellungnahmen/Vereine/Wissenswertes
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Autor: René Jacobi
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